Geändertes Wohngeldgesetz
Wiesbaden: Ende 2009 bezogen in Hessen knapp 48 000 Haushalte Allgemeines Wohngeld. Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes stieg die Anzahl gegenüber 2008 um 58 Prozent.
Mit einem Plus von 74 Prozent nahm die Zahl der Einpersonenhaushalte besonders stark zu. Wohngeld kann sowohl als Mietzuschuss (92 Prozent), als auch als Lastenzuschuss für Wohneigentum (acht Prozent) gewährt werden.
Der Grund für diese enorme Steigerung liegt vor allem im geänderten Wohngeldgesetz, das zum 1. Januar 2009 in Kraft trat. Unter anderem wurden die Höchstsätze für die Miete bzw. Belastung angehoben, die Baualtersklassen abgeschafft und die Heizkosten zusätzlich in das Wohngeld integriert.
Der durchschnittliche Wohngeldanspruch erhöhte sich von 98 Euro auf 137 Euro (plus 40 Prozent). Der Wohngeldanspruch richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Familieneinkommen und der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung und kann im Einzelfall aus den Wohngeldtabellen abgelesen werden.
Die tatsächliche Miete (durchschnittlich 419 Euro) und das Gesamteinkommen (durchschnittlich 905 Euro) der Haushalte haben sich gegenüber dem Vorjahr nur wenig verändert. Im Zuge der geänderten Berechnungsgrundlage wurde 2009 ein höherer Mietanteil (durchschnittlich 398 Euro gegenüber 358 Euro im Jahr 2008) berücksichtigt. Zusätzlich wird ab 2009 ein Heizkostenzuschlag (durchschnittlich 27 Euro) gewährt. Insbesondere diese beiden Posten führten zu dem deutlich höheren durchschnittlichen Wohngeldanspruch.
Von den wohngeldberechtigten Haushalten waren knapp 45 000 reine Wohngeldhaushalte (RW) und 3000 wohngeldberechtigte Teilhaushalte in sogenannten Mischhaushalten, in denen sowohl Transferleistungsbezieher als auch Wohngeldbezieher lebten. Die nahezu Verdoppelung der Zahl der wohngeldberechtigten Teilhaushalte beruht vor allem auf der geänderten Regelung bei Familien mit Kindern. „Hartz IV"-Empfänger können für ihre im gleichen Haushalt lebenden Kinder Wohngeld beantragen; sie selbst können kein Wohngeld beziehen, da ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und „Hartz IV"-Leistungen ausgeschlossen ist.
Mit 43 Prozent der RW-Wohngeldempfänger waren die Rentnerhaushalte die größte Gruppe der Bezieher, gefolgt von Arbeitern mit 24 Prozent, Angestellten mit zwölf und Arbeitslosen mit gut acht Prozent. Beamte, Pensionäre und Selbstständige sind dagegen seltener wohngeldberechtigt. In Bezug auf die Haushaltsgröße sind bei den Ein- und Zweipersonenhaushalten hauptsächlich Rentnerhaushalte vertreten, bei größeren Haushalten mit vier oder mehr Personen vornehmlich Arbeiterhaushalte.
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| Statistikamt Hessen |
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