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Bauleitplanung der Stadt Karben

Karben: In der 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben vom 09.12.2011 wurde die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 153 „Am Brunnenweg" und die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 149 „Im Hain" , Gemarkungen Groß-Karben und Kloppenheim gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der Änderung wird, wie in der Plananlage dargestellt im Norden und Westen durch die Luisenthaler Straße, im Süden durch die Bahnhofstraße und im Osten durch die Saint-Egrève-Straße begrenzt.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 153 „Am Brunnenweg" umfasst von der Gemarkung Kloppenheim, Flur 7, die Flurstücke 22/1 tlw., 25/1 tlw., 26/1 tlw., 354 tlw., 355 tlw., 386 tlw.,547/1 tlw., 558, 559, 560, 561, 562, 563, 564, 565, 566/1, 566/2, 566/3, 567, 568, 569, 570, 571/1, 571/2, 571/3, 572, 573/1, 573/2, 574/3, 574/4, 575/1, 575/2, 576, 577, 578, 579, 580, 581, 582, 583 und 584.

Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 149 „Im Hain" umfasst von der Gemarkung Groß-Karben, Flur 2, die Flurstücke 457 tlw., 456/2 tlw., 458 tlw. und 464 tlw.

31.01.2012

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