Limburg: Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Darauf weist die Agentur für Arbeit Limburg hin. Mit BAB soll sichergestellt werden, dass die berufliche Erstausbildung nicht aus finanziellen Gründen scheitert.
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Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht ab dem Beginn des Monates, in dem der Antrag gestellt wird |
Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung werde gewährt, wenn die Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder überbetrieblich stattfindet, die Jugendlichen nicht mehr bei den Eltern wohnen und die Ausbildungsstätte auch nicht von der Wohnung der Eltern in angemessener Zeit erreicht werden kann, heißt es bei der Arbeitsagentur weiter.
Bei der Berechnung der Beihilfe wird der Bedarf für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung berücksichtigt. Auf diesen Bedarf wird das Einkommen des Auszubildenden selbst, das der Eltern und des Ehegatten in bestimmtem Umfang angerechnet.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe ab dem Beginn des Monates, in dem der Antrag gestellt wird, frühestens jedoch ab dem Beginn der Ausbildung.
Mit dem „BAB-Rechner" (www.babrechner.arbeitsagentur.de) können Auszubildende mit wenigen Klicks im Internet ermitteln, ob und in welcher Höhe ihnen BAB zusteht.
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| Bundesagentur für Arbeit |
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